Kündigung-Notdienst · Arbeitsrecht · Nürnberg

Kündigung erhalten?
Jetzt Fristen sichern.

Eine Kündigung wirft viele Fragen auf. Wir prüfen Ihre rechtliche Situation, erläutern Ihre Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

Wichtig ist vor allem, keine Zeit zu verlieren: Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung läuft grundsätzlich eine Dreiwochenfrist für die Klage beim Arbeitsgericht.

Rechtsanwalt Andreas Raube
Andreas RaubeRechtsanwalt · Kompetenzbereich Zivilrecht · Arbeitsrecht
Die Dreiwochenfrist beachten

Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG). Lassen Sie den Zugang und Ihre konkrete Fristsituation daher umgehend prüfen. Auch bei außerordentlichen Kündigungen ist rasches Handeln wichtig.

Unsere Unterstützung

Klare Beratung statt vorschneller Entscheidungen.

Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Einordnung einer Kündigung und den nächsten rechtlichen Schritten.

01 / PRÜFUNG

Kündigung rechtlich prüfen

Wir prüfen die Kündigung, die Umstände des Zugangs und mögliche Angriffspunkte – beispielsweise im Hinblick auf Form, Fristen und Kündigungsschutz.

02 / STRATEGIE

Handlungsmöglichkeiten bewerten

Wir besprechen, ob eine Kündigungsschutzklage in Betracht kommt und welche Chancen, Risiken und Ziele damit verbunden sind.

03 / VERHANDLUNG

Weiterbeschäftigung oder Einigung

Je nach Fall können der Erhalt des Arbeitsplatzes, eine einvernehmliche Beendigung oder Verhandlungen über eine Abfindung im Mittelpunkt stehen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch.

04 / VERTRETUNG

Außergerichtlich und vor Gericht

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die weitere arbeitsrechtliche Interessenvertretung und erläutern Ihnen die nächsten Verfahrensschritte.

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen helfen uns bei der Prüfung.

Bitte halten Sie die Unterlagen bereit, soweit sie Ihnen vorliegen. Warten Sie wegen fehlender Unterlagen nicht mit der Kontaktaufnahme.

  • Kündigungsschreiben und Briefumschlag
  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Dezemberabrechnung des Vorjahres
  • Etwaige Abmahnungen
  • Arbeitszeugnisse, soweit vorhanden
  • Schriftverkehr mit Arbeitgeber oder Arbeitsgericht
  • Angaben zu einer Rechtsschutzversicherung
Kontakt · Kündigung-Notdienst

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage läuft unabhängig davon, ob bereits ein Beratungstermin vereinbart ist.

Erstberatung: 226,10 € brutto (inkl. 19 % Umsatzsteuer)Für die anwaltliche Erstberatung nach Erhalt einer Kündigung. Sollten weitere Schritte erforderlich werden, informieren wir Sie vorab über die damit verbundenen Kosten.
Kanzleitelefon
0911 / 66 99 99 74
E-Mail

nuernberg@kuendigung-notdienst.de

Anschrift

Dr. Schulz-Merkel & Coll. Rechtsanwälte
Brettergartenstraße 95
90427 Nürnberg

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