Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Selbstbestimmt und eigen­ver­ant­wort­lich Leben auch im hohen Alter oder bei Krank­heit? Wenn auch Sie das wollen, sollten Sie in gesun­den Tagen Vor­sorge für schwierige Zeiten treffen! Denn wer hier nicht recht­zeitig vor­sorgt, der läuft Gefahr im Alter oder bei Krank­heit und Pflege­be­dürftig­keit auf das Wohl­wollen Dritter ange­wiesen zu sein. Nur durch eine recht­zeitige Vor­sorge stellen Sie sicher, dass Ihre indi­vi­duellen Vor­stellun­gen be­rück­sich­tigt wer­den und Sie weiter selbst­be­stimmt Ihr Leben führen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Vorsorge und beraten Sie gerne bei der Erstellung von:

  • Vorsorgevollmachten & Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Testamenten

Vorsorgevollmacht:

Mit einer Vor­sorge­voll­macht be­stimmen Sie eine Per­son Ihres Ver­trauens, die im Ernst­fall legi­ti­miert ist, für Sie Ent­schei­dun­gen zu treffen. Denn sollten Sie aus gesund­heit­lichen oder anderen Grün­den nicht mehr in der Lage sein, Ihren eigenen Willen zu for­mu­lie­ren, muss diese Auf­gabe von je­man­d an­de­rem über­nommen wer­den. Bei ver­hei­ra­te­ten Paaren be­steht hier der weit ver­brei­te­te Irr­glaube, der Ehe­part­ner könnte in solch einem Fall, die er­for­der­lichen Ent­schei­dun­gen treffen. Dies ist un­zu­treffend! Ohne eine Vor­sorge­voll­macht be­steht die Gefahr, dass das Ge­richt einen Be­treuer für Sie be­stimmt. Hier­bei kann es sich auch um eine Ihnen un­be­kannte dritte Per­son handeln. Durch die Er­stellung einer Vor­sorge­voll­macht können Sie eine un­ge­wollte Be­treuung ver­hindern und haben die Sicher­heit, dass die von Ihnen aus­ge­wählte Ver­trauens­per­son im Ernst­fall wichtige Ent­schei­dun­gen für Sie trifft.

Betreuungsverfügung:

Wenn Sie keine Vor­sorge­voll­macht errichtet haben, kann das Ge­richt im Ernst­fall einen Be­treuer für Sie als Ihren recht­lichen Ver­tre­ter be­stimmen. Ein Ernst­fall kann bei­spiels­weise vor­liegen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre finan­ziellen An­ge­legen­heiten oder medi­zinische Frage­stellun­gen selbst zu regeln. In einer Be­treuungs­ver­fügung können Sie fest­legen, wen Sie sich als Be­treuer wün­schen und wer auf keinen Fall Ihre Be­treuung über­nehmen soll. So ver­hindern Sie, dass Ihnen un­be­kannte oder un­er­wünschte Per­sonen als Be­treuer ein­gesetzt werden.

Patientenverfügung:

In einer Patienten­ver­fügung können Sie fest­legen, wie im medi­zi­ni­schen Ernst­fall ver­fahren werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich hier­zu zu äußern. In einer Patien­ten­ver­fügung können Sie somit vor­sorg­lich fest­legen, ob und wie Sie in einer medi­zi­ni­schen Not­situa­tion be­handelt wer­den möch­ten. Hier­durch stellen Sie sicher, dass auch im Falle von Krank­heit oder Un­fall Ihren per­sön­li­chen Wün­schen in medi­zi­ni­scher Hin­sicht nach­ge­kommen wird und Sie selbst­be­stimmt ent­schei­den können.