Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Selbstbestimmt und eigenverantwortlich Leben auch im hohen Alter oder bei Krankheit? Wenn auch Sie das wollen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge für schwierige Zeiten treffen! Denn wer hier nicht rechtzeitig vorsorgt, der läuft Gefahr im Alter oder bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit auf das Wohlwollen Dritter angewiesen zu sein. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre individuellen Vorstellungen berücksichtigt werden und Sie weiter selbstbestimmt Ihr Leben führen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Vorsorge und beraten Sie gerne bei der Erstellung von:
- Vorsorgevollmachten & Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
- Testamenten
Vorsorgevollmacht:
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall legitimiert ist, für Sie Entscheidungen zu treffen. Denn sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage sein, Ihren eigenen Willen zu formulieren, muss diese Aufgabe von jemand anderem übernommen werden. Bei verheirateten Paaren besteht hier der weit verbreitete Irrglaube, der Ehepartner könnte in solch einem Fall, die erforderlichen Entscheidungen treffen. Dies ist unzutreffend! Ohne eine Vorsorgevollmacht besteht die Gefahr, dass das Gericht einen Betreuer für Sie bestimmt. Hierbei kann es sich auch um eine Ihnen unbekannte dritte Person handeln. Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Sie eine ungewollte Betreuung verhindern und haben die Sicherheit, dass die von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson im Ernstfall wichtige Entscheidungen für Sie trifft.
Betreuungsverfügung:
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht errichtet haben, kann das Gericht im Ernstfall einen Betreuer für Sie als Ihren rechtlichen Vertreter bestimmen. Ein Ernstfall kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre finanziellen Angelegenheiten oder medizinische Fragestellungen selbst zu regeln. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen Sie sich als Betreuer wünschen und wer auf keinen Fall Ihre Betreuung übernehmen soll. So verhindern Sie, dass Ihnen unbekannte oder unerwünschte Personen als Betreuer eingesetzt werden.
Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie im medizinischen Ernstfall verfahren werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich hierzu zu äußern. In einer Patientenverfügung können Sie somit vorsorglich festlegen, ob und wie Sie in einer medizinischen Notsituation behandelt werden möchten. Hierdurch stellen Sie sicher, dass auch im Falle von Krankheit oder Unfall Ihren persönlichen Wünschen in medizinischer Hinsicht nachgekommen wird und Sie selbstbestimmt entscheiden können.