Allgemeines Zivilrecht
Neben unseren Schwerpunktbereichen beraten und vertreten wir Sie auch kompetent in allen Fragen des sogenannten allgemeinen Zivilrechts.
Das allgemeine Zivilrecht oder auch Bürgerliche Recht, deckt die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen ab, welche nicht spezielleren Bereichen zuzuordnen sind. Hierbei sind überwiegend die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthaltenen Regelungen zu beachten.
Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts unterstützen wir Sie beispielsweise bei Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Wir beraten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen oder machen Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen und ähnlichem geltend. Daneben helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz – oder Schmerzensgeldansprüchen.