Allgemeines Zivilrecht

Neben unseren Schwerpunkt­bereichen beraten und ver­treten wir Sie auch kompetent in allen Fragen des so­genannten all­gemeinen Zivilrechts.

Das allgemeine Zivilrecht oder auch Bürger­liche Recht, deckt die Rechts­ver­hält­nisse zwischen natür­lichen und juristi­schen Personen ab, welche nicht spezielleren Bereichen zuzu­ordnen sind. Hierbei sind über­wiegend die im Bürger­lichen Gesetz­buch (BGB) ent­haltenen Rege­lungen zu beachten.

Im Bereich des allgemeinen Zivil­rechts unter­stützen wir Sie beispiels­weise bei Streitig­keiten aus Kauf-, Werk- oder Dienst­leistungs­ver­trägen. Wir beraten Sie bei der Durch­setzung oder Abwehr von Forderungen oder machen Gewähr­leistungs­ansprüche aus Kauf­ver­trägen, Hand­werks­leistungen und ähnlichem geltend. Daneben helfen wir Ihnen bei der Geltend­machung oder Abwehr von Schaden­ersatz – oder Schmerzens­geld­ansprüchen.