Strafrecht

Rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen etwas vor­geworfen wird und Sie ein recht­liches „Problem“ haben.

Wir vertreten Sie sowohl in den Bereichen des Erwachsenen­straf­rechts als auch des Jugend­straf­rechts. Dabei nehmen wir auch Pflicht­ver­teidigungen an. Auch in der Opfer­ver­tretung sind wir Aktiv. Ein Straf­ver­fahren stellt oft eine sehr belastende Situation für den Be­schuldig­ten, als auch für die Ange­hörigen dar.

In der Vertretung legen wir äußersten Wert auf eine enge Zusammen­arbeit mit dem Mandanten, was sich nicht nur in kurzen Kommunikations­wegen zeigt, sondern gerade auch in einer völligen Transparenz.

Ein Rat bereits an dieser Stelle. Bevor Sie sich als Beschuldigter äußern sollte dringend ein Blick in die Ermittlungs­akte erfolgen. Bis dahin gilt der eiserne Grundsatz: Schweigen! Erst wenn klar ist, was die Staats­anwalt­schaft genau in Ihren Akten hat, sollte das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Nicht selten erlebt man es, dass in den Akten Dinge zu finden sind, mit welchen man nicht gerechnet hat. Gerade dann kann es fatal sein, wenn zuvor schon eine Einlassung erfolgt ist, die schwer wieder zu korrigieren ist.

Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:

  • Erwachsenenstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Nebenklage
  • Opfervertretung
  • Strafanzeige
  • Ermittlungsverfahren
  • Untersuchungshaft
  • Haftbeschwerden
  • Haftprüfung
  • Hausdurchsuchung
  • Strafbefehl
  • Betäubungsmittelproblematik (BtMG)
  • Bewährung
  • Gnadenverfahren