Strafrecht
Rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen etwas vorgeworfen wird und Sie ein rechtliches „Problem“ haben.
Wir vertreten Sie sowohl in den Bereichen des Erwachsenenstrafrechts als auch des Jugendstrafrechts. Dabei nehmen wir auch Pflichtverteidigungen an. Auch in der Opfervertretung sind wir Aktiv. Ein Strafverfahren stellt oft eine sehr belastende Situation für den Beschuldigten, als auch für die Angehörigen dar.
In der Vertretung legen wir äußersten Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten, was sich nicht nur in kurzen Kommunikationswegen zeigt, sondern gerade auch in einer völligen Transparenz.
Ein Rat bereits an dieser Stelle. Bevor Sie sich als Beschuldigter äußern sollte dringend ein Blick in die Ermittlungsakte erfolgen. Bis dahin gilt der eiserne Grundsatz: Schweigen! Erst wenn klar ist, was die Staatsanwaltschaft genau in Ihren Akten hat, sollte das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Nicht selten erlebt man es, dass in den Akten Dinge zu finden sind, mit welchen man nicht gerechnet hat. Gerade dann kann es fatal sein, wenn zuvor schon eine Einlassung erfolgt ist, die schwer wieder zu korrigieren ist.
Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:
- Erwachsenenstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Nebenklage
- Opfervertretung
- Strafanzeige
- Ermittlungsverfahren
- Untersuchungshaft
- Haftbeschwerden
- Haftprüfung
- Hausdurchsuchung
- Strafbefehl
- Betäubungsmittelproblematik (BtMG)
- Bewährung
- Gnadenverfahren