Versicherungsrecht

Zögern Sie nicht, uns bei Eintritt eines Ver­sicherungs­falls unver­züglich zu kontak­tieren. Es könnte Ihnen sonst auf­grund ver­späteter Anzeige ein Leistungs­aus­schluss oder eine Leistungs­kürzung drohen.

Wir stehen Ihnen aber auch gerne bereits vor Ab­schluss eines Ver­sicherungs­ver­trages beratend zur Seite und unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung.

Durch die jahrelange Erfahrung in der Ver­tretung von diversen Ver­sicherungs­konzernen konnte ein großer Erfahrungs­schatz aufgebaut werden, welchen wir in unserer täglichen Arbeit nutzen. Wir ver­treten sowohl außer­gericht­lich als auch gericht­lich in den Bereichen der Personen- sowie Sach­versicherungen.

Unser Fokus liegt dabei insbesondere in der Ver­tretung von Versicherungen. Gerne helfen wir jedoch auch Privat­personen und Unter­nehmen in der effektiven Durch­setzung Ihrer Ansprüche. Durch die Erfahrung welche wir auf Seiten der Versicherungen gesammelt haben, können wir oftmals schnelle Ergebnisse erzielen. Häufig mussten wir erleben, dass Versicherungs­nehmer nur deshalb nicht zu ihrem Recht kamen, da die Forderungen falsch geltend gemacht wurden. Gerade bei begründeten Ansprüchen kann dies zu tragischen Folgen führen.

Wir beraten Sie kompetent in sämt­lichen ver­sicherungs­recht­lichen Ange­legen­heiten:

  • Ansprüche geltend machen und durchsetzen bei:
    • Gebäude-, Feuer-, Hagel-, Hausrat­versicherungen, etc. (Sach­versicherungen)
    • Berufsunfähigkeits-, Lebens­versicherungen und Riester-Rente
    • Unfall- und Kranken­versicherung
    • Kfz-Haftpflicht- und Kasko­versicherung (Unfall, Dieb­stahl, Sturm- und Hagel­schäden)
    • Rechtschutzversicherung
    • Transport- und Speditions­versicherung
    • Produkt- und Umwelt­haft­pflicht­versicherung
    • Reiserücktritts- und Reise­gepäck­versicherung
    • Private und berufliche Haft­pflicht, Haft­pflicht der freien Berufe
  • Auslegung und Prüfung von Versicherungs­bedingungen
  • Beratung bei Antrag­stellung, Rück­tritt, Widerruf, Kündigung
  • Versicherungsmaklerrecht
  • Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche:
    • bei einer Falschberatung
    • aus Vermittlungs­gebühren­vereinbarung
    • bei einer Leistungs­kürzung oder Leistungs­verweigerung aufgrund einer be­haupte­ten Obliegen­heits­ver­letzung