Versicherungsrecht
Zögern Sie nicht, uns bei Eintritt eines Versicherungsfalls unverzüglich zu kontaktieren. Es könnte Ihnen sonst aufgrund verspäteter Anzeige ein Leistungsausschluss oder eine Leistungskürzung drohen.
Wir stehen Ihnen aber auch gerne bereits vor Abschluss eines Versicherungsvertrages beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Durch die jahrelange Erfahrung in der Vertretung von diversen Versicherungskonzernen konnte ein großer Erfahrungsschatz aufgebaut werden, welchen wir in unserer täglichen Arbeit nutzen. Wir vertreten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in den Bereichen der Personen- sowie Sachversicherungen.
Unser Fokus liegt dabei insbesondere in der Vertretung von Versicherungen. Gerne helfen wir jedoch auch Privatpersonen und Unternehmen in der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Durch die Erfahrung welche wir auf Seiten der Versicherungen gesammelt haben, können wir oftmals schnelle Ergebnisse erzielen. Häufig mussten wir erleben, dass Versicherungsnehmer nur deshalb nicht zu ihrem Recht kamen, da die Forderungen falsch geltend gemacht wurden. Gerade bei begründeten Ansprüchen kann dies zu tragischen Folgen führen.
Wir beraten Sie kompetent in sämtlichen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten:
- Ansprüche geltend machen und durchsetzen bei:
- Gebäude-, Feuer-, Hagel-, Hausratversicherungen, etc. (Sachversicherungen)
- Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherungen und Riester-Rente
- Unfall- und Krankenversicherung
- Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung (Unfall, Diebstahl, Sturm- und Hagelschäden)
- Rechtschutzversicherung
- Transport- und Speditionsversicherung
- Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
- Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung
- Private und berufliche Haftpflicht, Haftpflicht der freien Berufe
- Auslegung und Prüfung von Versicherungsbedingungen
- Beratung bei Antragstellung, Rücktritt, Widerruf, Kündigung
- Versicherungsmaklerrecht
- Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche:
- bei einer Falschberatung
- aus Vermittlungsgebührenvereinbarung
- bei einer Leistungskürzung oder Leistungsverweigerung aufgrund einer behaupteten Obliegenheitsverletzung