Eintrag vom 15.04.2019

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eines der kon­flikt­­träch­tigs­ten Rechts­gebiete und hat somit kon­krete Aus­wirkun­gen auf den All­tag un­zähli­ger Menschen. Ab der Auf­nahme eines Arbeits­ver­hältnisses bis zu seiner Beendi­gung gibt es zwischen einem Arbeit­nehmer und einem Arbeit­geber viele Faktoren, die zu Kon­flikten führen können. Daher ver­treten wir sowohl Arbeit­nehmer als auch Arbeit­geber. Auf­grund dessen kennen wir beide Interessens­positionen und können dieses Wissen zu Ihrem jeweiligen Vor­teil nutzen.

Für Arbeitnehmer nehmen wir unter anderem folgende Leistungen war:

  • Erwirkung von schnellst­möglichem Kündigungs­schutz durch Kündigungs­schutz­klagen.
  • Prüfung und Geltend­machung von Forderungen im Bereich Arbeits­lohn und Gehalt.
  • Prüfung, Gestaltung und Beratung in Zusammen­hang mit Arbeits- und Auf­hebungs­ver­trägen und Arbeits­zeug­nissen.
  • Anwaltliche Beratung im Bereich Abfindungen.

Für Arbeitgeber nehmen wir unter anderem folgende Leistungen war:

  • Beratung zu arbeits­recht­lichen Fragen
  • Prüfung und Er­stellung von Arbeits­ver­trägen
  • Vertretung bei Kündigungs­schutz­prozessen
  • Abwehr un­berechtig­ter Gehalts­forderungen
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Erstellung von Auf­hebungs­verträgen

Sollten Sie arbeits­recht­liche Probleme oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzu­sprechen! Denn im Arbeits­recht gelten grund­sätz­lich kurze Fristen, die un­be­dingt beachtet werden müssen. Andern­falls können irre­ver­sible Rechts­nach­teile drohen. Gerne stehen wir Ihnen anwalt­lich mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie arbeits­recht­liche Probleme oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzu­sprechen! Denn im Arbeits­recht gelten grund­sätz­lich kurze Fristen, die un­be­dingt beachtet werden müssen. Andern­falls können irre­ver­sible Rechts­nach­teile drohen. Gerne stehen wir Ihnen anwalt­lich mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, so nützen Sie unseren

Kündigungsnotdienst!

Eintrag vom 15.04.2019

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Selbstbestimmt und eigen­ver­ant­wort­lich Leben auch im hohen Alter oder bei Krank­heit? Wenn auch Sie das wollen, sollten Sie in gesun­den Tagen Vor­sorge für schwierige Zeiten treffen! Denn wer hier nicht recht­zeitig vor­sorgt, der läuft Gefahr im Alter oder bei Krank­heit und Pflege­be­dürftig­keit auf das Wohl­wollen Dritter ange­wiesen zu sein. Nur durch eine recht­zeitige Vor­sorge stellen Sie sicher, dass Ihre indi­vi­duellen Vor­stellun­gen be­rück­sich­tigt wer­den und Sie weiter selbst­be­stimmt Ihr Leben führen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Vorsorge und beraten Sie gerne bei der Erstellung von:

  • Vorsorgevollmachten & Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Testamenten

Vorsorgevollmacht:

Mit einer Vor­sorge­voll­macht be­stimmen Sie eine Per­son Ihres Ver­trauens, die im Ernst­fall legi­ti­miert ist, für Sie Ent­schei­dun­gen zu treffen. Denn sollten Sie aus gesund­heit­lichen oder anderen Grün­den nicht mehr in der Lage sein, Ihren eigenen Willen zu for­mu­lie­ren, muss diese Auf­gabe von je­man­d an­de­rem über­nommen wer­den. Bei ver­hei­ra­te­ten Paaren be­steht hier der weit ver­brei­te­te Irr­glaube, der Ehe­part­ner könnte in solch einem Fall, die er­for­der­lichen Ent­schei­dun­gen treffen. Dies ist un­zu­treffend! Ohne eine Vor­sorge­voll­macht be­steht die Gefahr, dass das Ge­richt einen Be­treuer für Sie be­stimmt. Hier­bei kann es sich auch um eine Ihnen un­be­kannte dritte Per­son handeln. Durch die Er­stellung einer Vor­sorge­voll­macht können Sie eine un­ge­wollte Be­treuung ver­hindern und haben die Sicher­heit, dass die von Ihnen aus­ge­wählte Ver­trauens­per­son im Ernst­fall wichtige Ent­schei­dun­gen für Sie trifft.

Betreuungsverfügung:

Wenn Sie keine Vor­sorge­voll­macht errichtet haben, kann das Ge­richt im Ernst­fall einen Be­treuer für Sie als Ihren recht­lichen Ver­tre­ter be­stimmen. Ein Ernst­fall kann bei­spiels­weise vor­liegen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre finan­ziellen An­ge­legen­heiten oder medi­zinische Frage­stellun­gen selbst zu regeln. In einer Be­treuungs­ver­fügung können Sie fest­legen, wen Sie sich als Be­treuer wün­schen und wer auf keinen Fall Ihre Be­treuung über­nehmen soll. So ver­hindern Sie, dass Ihnen un­be­kannte oder un­er­wünschte Per­sonen als Be­treuer ein­gesetzt werden.

Patientenverfügung:

In einer Patienten­ver­fügung können Sie fest­legen, wie im medi­zi­ni­schen Ernst­fall ver­fahren werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich hier­zu zu äußern. In einer Patien­ten­ver­fügung können Sie somit vor­sorg­lich fest­legen, ob und wie Sie in einer medi­zi­ni­schen Not­situa­tion be­handelt wer­den möch­ten. Hier­durch stellen Sie sicher, dass auch im Falle von Krank­heit oder Un­fall Ihren per­sön­li­chen Wün­schen in medi­zi­ni­scher Hin­sicht nach­ge­kommen wird und Sie selbst­be­stimmt ent­schei­den können.

Eintrag vom 23.09.2018

Allgemeines Zivilrecht

Neben unseren Schwerpunkt­bereichen beraten und ver­treten wir Sie auch kompetent in allen Fragen des so­genannten all­gemeinen Zivilrechts.

Das allgemeine Zivilrecht oder auch Bürger­liche Recht, deckt die Rechts­ver­hält­nisse zwischen natür­lichen und juristi­schen Personen ab, welche nicht spezielleren Bereichen zuzu­ordnen sind. Hierbei sind über­wiegend die im Bürger­lichen Gesetz­buch (BGB) ent­haltenen Rege­lungen zu beachten.

Im Bereich des allgemeinen Zivil­rechts unter­stützen wir Sie beispiels­weise bei Streitig­keiten aus Kauf-, Werk- oder Dienst­leistungs­ver­trägen. Wir beraten Sie bei der Durch­setzung oder Abwehr von Forderungen oder machen Gewähr­leistungs­ansprüche aus Kauf­ver­trägen, Hand­werks­leistungen und ähnlichem geltend. Daneben helfen wir Ihnen bei der Geltend­machung oder Abwehr von Schaden­ersatz – oder Schmerzens­geld­ansprüchen.

Eintrag vom 23.09.2018

Familienrecht

Beim Scheitern einer Beziehung befinden sich die betroffenen Personen in einem emotionalen und nicht selten auch wirt­schaft­lichen Ausnahme­zustand. Denn eine Trennung oder eine Scheidung sind schwere und kräfte­zerrende Prozesse. Hinzukommt, dass gleich­zeitig zahl­reiche juristi­sche Fragen und Problem­stellungen gelöst werden müssen. Es ist daher sinn­voll, sich früh­zeitig beraten und unter­stützen zu lassen. Wir stehen Ihnen zur Seite indem wir – abhängig von der Situation und Ihren Wünschen – versuchen, ein­vernehm­liche Regelungen herbei­zu­führen oder aber Ihre Ansprüche in einem oftmals nötigen streitigen Gerichts­ver­fahren durch­zu­setzen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach der für Sie günstigsten Lösung und unter­stützen Sie kompetent und engagiert in dieser Lebenssituation.

Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:

  • Trennung, Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Eheverträge
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Hausrat, Ehewohnung
  • Elternunterhalt
Eintrag vom 23.09.2018

Erbrecht

In Deutschland werden jedes Jahr viele Millionen Euro vererbt. Dabei wird oftmals ver­ges­sen, dass richtiges Ver­erben und Erben eine komplexe An­ge­legen­heit ist. Daher ge­langen oft Per­sonen oder gar der Staat zur Erb­folge, obwohl dies gerade nicht der Wille des Erb­lassers war. Mit einer pro­fessionellen und ge­ziel­ten Rege­lung der Erb­folge er­reichen Sie, dass Ihr Erbe auch tat­säch­lich bei den Menschen an­kommt, die es nach Ihrem Willen be­kommen sollen. Selbst wenn kein großes Ver­mögen vor­handen ist, sollte ge­plant werden, was nach dem eigenen Ver­sterben ge­regelt werden soll. In allen Fällen trägt eine klare erb­recht­liche Rege­lung dazu bei, künftige  teure Erb­streitig­keiten zu ver­meiden und so den Familien­frieden zu wahren. Wir unter­stützen Sie in allen Be­reichen des Erb­rechts und beraten Sie bei den viel­fältigen Frage­stellun­gen vor und nach einem Erb­fall. Hier­bei legen wir be­sonde­ren Wert darauf, gemein­sam mit Ihnen, zu­frieden­stellende und sach­gerechte Lösungen im Bereich der Ver­mögens­nach­folge zu erarbeiten.

Darüber hinaus unter­stützen wir Sie auch im – leider oft ver­nach­lässigten – Bereich der Vor­sorge­voll­machten und Patienten­ver­fügungen. Auch wenn man das Thema gerne bei Seite schieben möchte, so ist doch niemand vor Schicksals­schlägen wie Unfall oder Krank­heit gefeit. Dabei ist unser Leben und unsere Würde das Wichtig­ste was wir auf dieser Welt haben. Umso wichtiger ist es, für einen solchen Fall Vor­sorge zu treffen, zumal ein späteres Nach­holen nicht mehr möglich ist. Gerne be­raten und unter­stützen wir Sie daher bei der Er­stellung von Patienten­ver­fügungen und Vor­sorge­voll­machten.

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und sonstigen letzt­willigen Ver­fügungen (Erb­verträge, Berliner Testa­ment, Ehe­gatten­testament, Einzel­testament)
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflicht­teils- und Pflicht­teils­ergänzungs­ansprüchen
  • Erbengemeinschaft (Ver­waltung, Aus­einander­setzung)
  • Haftungsbeschränkungen auf den Nachlass
  • Vermögensgestaltung zu Leb­zeiten, Schenkungen
  • Testamentsanfechtung
  • Vertretung bei außer­gericht­lichen und gericht­lichen Aus­einander­setzungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Anfertigung von Vor­sorge­voll­machten & Patienten­ver­fügungen
Eintrag vom 23.09.2018

Verkehrsrecht / Ordnungswidrigkeiten

Ein Unfall – es hat gekracht! Mir wurde die Vorfahrt genommen! Was muss ich tun? Muss durch die Polizei der Unfall aufgenommen werden? Benötige ich einen Sach­ver­ständigen? Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Durch jahrelange Erfahrung im Verkehrs­recht helfen wir Ihnen in allen Belangen im Verkehrs­recht. Gerade bei Verkehrs­un­fällen sind Ver­sicherungen bemüht so wenig wie möglich zu bezahlen. Durch unsere gleich­zeitige Erfahrung im Ver­sicherungs­recht wissen wir hier gezielt vorzu­gehen. Ein Schwerpunkt unseres verkehrs­recht­lichen Referats stellen auch Ansprüche aus Kauf­ver­trägen oder fehler­haften Reparaturen dar, wenn sich Mängel am Fahrzeug heraus­stellen.

Durch die Doppel­kompetenz von Straf­recht und Ver­kehrs­recht können wir auch eine effektive Ver­teidigung bei Verkehrs­ordnungs­widrig­keiten bieten. Durch ein geschicktes Handeln lassen sich oft Fahr­verbote oder auch Punkte vermeiden.

Sollte eine MPU angeordnet worden sein, so kämpfen wir dafür, dass Sie diese im besten Fall nicht antreten müssen. Sollte eine MPU nicht zu vermeiden sein, so bereiten wir Sie effektiv darauf vor, damit Sie schnellstmöglich wieder an Ihre Fahrerlaubnis kommen.

Nutzen Sie unser Angebot und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne auch in folgenden Bereichen:

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • Bußgeldbescheid
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Geltendmachung von Sach- und Personen­schäden
  • Geschwindigkeitsverstößen
  • MPU, medizinisch-psycho­logische Unter­suchung
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Quotenhaftung
  • Schmerzensgeld
  • Unfallregulierung
  • Verdienstausfall
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eintrag vom 23.09.2018

Strafrecht

Rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen etwas vor­geworfen wird und Sie ein recht­liches „Problem“ haben.

Wir vertreten Sie sowohl in den Bereichen des Erwachsenen­straf­rechts als auch des Jugend­straf­rechts. Dabei nehmen wir auch Pflicht­ver­teidigungen an. Auch in der Opfer­ver­tretung sind wir Aktiv. Ein Straf­ver­fahren stellt oft eine sehr belastende Situation für den Be­schuldig­ten, als auch für die Ange­hörigen dar.

In der Vertretung legen wir äußersten Wert auf eine enge Zusammen­arbeit mit dem Mandanten, was sich nicht nur in kurzen Kommunikations­wegen zeigt, sondern gerade auch in einer völligen Transparenz.

Ein Rat bereits an dieser Stelle. Bevor Sie sich als Beschuldigter äußern sollte dringend ein Blick in die Ermittlungs­akte erfolgen. Bis dahin gilt der eiserne Grundsatz: Schweigen! Erst wenn klar ist, was die Staats­anwalt­schaft genau in Ihren Akten hat, sollte das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Nicht selten erlebt man es, dass in den Akten Dinge zu finden sind, mit welchen man nicht gerechnet hat. Gerade dann kann es fatal sein, wenn zuvor schon eine Einlassung erfolgt ist, die schwer wieder zu korrigieren ist.

Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:

  • Erwachsenenstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Nebenklage
  • Opfervertretung
  • Strafanzeige
  • Ermittlungsverfahren
  • Untersuchungshaft
  • Haftbeschwerden
  • Haftprüfung
  • Hausdurchsuchung
  • Strafbefehl
  • Betäubungsmittelproblematik (BtMG)
  • Bewährung
  • Gnadenverfahren
Eintrag vom 23.09.2018

Versicherungsrecht

Zögern Sie nicht, uns bei Eintritt eines Ver­sicherungs­falls unver­züglich zu kontak­tieren. Es könnte Ihnen sonst auf­grund ver­späteter Anzeige ein Leistungs­aus­schluss oder eine Leistungs­kürzung drohen.

Wir stehen Ihnen aber auch gerne bereits vor Ab­schluss eines Ver­sicherungs­ver­trages beratend zur Seite und unter­stützen Sie bei der Antrag­stellung.

Durch die jahrelange Erfahrung in der Ver­tretung von diversen Ver­sicherungs­konzernen konnte ein großer Erfahrungs­schatz aufgebaut werden, welchen wir in unserer täglichen Arbeit nutzen. Wir ver­treten sowohl außer­gericht­lich als auch gericht­lich in den Bereichen der Personen- sowie Sach­versicherungen.

Unser Fokus liegt dabei insbesondere in der Ver­tretung von Versicherungen. Gerne helfen wir jedoch auch Privat­personen und Unter­nehmen in der effektiven Durch­setzung Ihrer Ansprüche. Durch die Erfahrung welche wir auf Seiten der Versicherungen gesammelt haben, können wir oftmals schnelle Ergebnisse erzielen. Häufig mussten wir erleben, dass Versicherungs­nehmer nur deshalb nicht zu ihrem Recht kamen, da die Forderungen falsch geltend gemacht wurden. Gerade bei begründeten Ansprüchen kann dies zu tragischen Folgen führen.

Wir beraten Sie kompetent in sämt­lichen ver­sicherungs­recht­lichen Ange­legen­heiten:

  • Ansprüche geltend machen und durchsetzen bei:
    • Gebäude-, Feuer-, Hagel-, Hausrat­versicherungen, etc. (Sach­versicherungen)
    • Berufsunfähigkeits-, Lebens­versicherungen und Riester-Rente
    • Unfall- und Kranken­versicherung
    • Kfz-Haftpflicht- und Kasko­versicherung (Unfall, Dieb­stahl, Sturm- und Hagel­schäden)
    • Rechtschutzversicherung
    • Transport- und Speditions­versicherung
    • Produkt- und Umwelt­haft­pflicht­versicherung
    • Reiserücktritts- und Reise­gepäck­versicherung
    • Private und berufliche Haft­pflicht, Haft­pflicht der freien Berufe
  • Auslegung und Prüfung von Versicherungs­bedingungen
  • Beratung bei Antrag­stellung, Rück­tritt, Widerruf, Kündigung
  • Versicherungsmaklerrecht
  • Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche:
    • bei einer Falschberatung
    • aus Vermittlungs­gebühren­vereinbarung
    • bei einer Leistungs­kürzung oder Leistungs­verweigerung aufgrund einer be­haupte­ten Obliegen­heits­ver­letzung