Das Arbeitsrecht ist eines der konfliktträchtigsten Rechtsgebiete und hat somit konkrete Auswirkungen auf den Alltag unzähliger Menschen. Ab der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung gibt es zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber viele Faktoren, die zu Konflikten führen können. Daher vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Aufgrund dessen kennen wir beide Interessenspositionen und können dieses Wissen zu Ihrem jeweiligen Vorteil nutzen.
Für Arbeitnehmer nehmen wir unter anderem folgende Leistungen war:
Erwirkung von schnellstmöglichem Kündigungsschutz durch Kündigungsschutzklagen.
Prüfung und Geltendmachung von Forderungen im Bereich Arbeitslohn und Gehalt.
Prüfung, Gestaltung und Beratung in Zusammenhang mit Arbeits- und Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen.
Anwaltliche Beratung im Bereich Abfindungen.
Für Arbeitgeber nehmen
wir unter anderem folgende Leistungen war:
Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen
Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen
Abwehr unberechtigter Gehaltsforderungen
Vorbereitung von Kündigungen
Erstellung von Aufhebungsverträgen
Sollten Sie arbeitsrechtliche Probleme oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Denn im Arbeitsrecht gelten grundsätzlich kurze Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. Andernfalls können irreversible Rechtsnachteile drohen. Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich mit Rat und Tat zur Seite.
Sollten Sie arbeitsrechtliche Probleme oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Denn im Arbeitsrecht gelten grundsätzlich kurze Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. Andernfalls können irreversible Rechtsnachteile drohen. Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich mit Rat und Tat zur Seite.
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, so nützen Sie unseren
Selbstbestimmt und eigenverantwortlich Leben auch im hohen Alter oder bei Krankheit? Wenn auch Sie das wollen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge für schwierige Zeiten treffen! Denn wer hier nicht rechtzeitig vorsorgt, der läuft Gefahr im Alter oder bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit auf das Wohlwollen Dritter angewiesen zu sein. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre individuellen Vorstellungen berücksichtigt werden und Sie weiter selbstbestimmt Ihr Leben führen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Vorsorge und beraten Sie gerne bei der Erstellung von:
Vorsorgevollmachten & Betreuungsverfügungen
Patientenverfügungen
Testamenten
Vorsorgevollmacht:
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall legitimiert ist, für Sie Entscheidungen zu treffen. Denn sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage sein, Ihren eigenen Willen zu formulieren, muss diese Aufgabe von jemand anderem übernommen werden. Bei verheirateten Paaren besteht hier der weit verbreitete Irrglaube, der Ehepartner könnte in solch einem Fall, die erforderlichen Entscheidungen treffen. Dies ist unzutreffend! Ohne eine Vorsorgevollmacht besteht die Gefahr, dass das Gericht einen Betreuer für Sie bestimmt. Hierbei kann es sich auch um eine Ihnen unbekannte dritte Person handeln. Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Sie eine ungewollte Betreuung verhindern und haben die Sicherheit, dass die von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson im Ernstfall wichtige Entscheidungen für Sie trifft.
Betreuungsverfügung:
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht errichtet haben, kann das Gericht im Ernstfall einen Betreuer für Sie als Ihren rechtlichen Vertreter bestimmen. Ein Ernstfall kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre finanziellen Angelegenheiten oder medizinische Fragestellungen selbst zu regeln. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen Sie sich als Betreuer wünschen und wer auf keinen Fall Ihre Betreuung übernehmen soll. So verhindern Sie, dass Ihnen unbekannte oder unerwünschte Personen als Betreuer eingesetzt werden.
Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie im medizinischen Ernstfall verfahren werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich hierzu zu äußern. In einer Patientenverfügung können Sie somit vorsorglich festlegen, ob und wie Sie in einer medizinischen Notsituation behandelt werden möchten. Hierdurch stellen Sie sicher, dass auch im Falle von Krankheit oder Unfall Ihren persönlichen Wünschen in medizinischer Hinsicht nachgekommen wird und Sie selbstbestimmt entscheiden können.
Eintrag vom 23.09.2018
Allgemeines Zivilrecht
Neben unseren Schwerpunktbereichen beraten und vertreten wir Sie auch kompetent in allen Fragen des sogenannten allgemeinen Zivilrechts.
Das allgemeine Zivilrecht oder auch Bürgerliche Recht, deckt die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen ab, welche nicht spezielleren Bereichen zuzuordnen sind. Hierbei sind überwiegend die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthaltenen Regelungen zu beachten.
Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts unterstützen wir Sie beispielsweise bei Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Wir beraten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen oder machen Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen und ähnlichem geltend. Daneben helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz – oder Schmerzensgeldansprüchen.
Eintrag vom 23.09.2018
Familienrecht
Beim Scheitern einer Beziehung befinden sich die betroffenen Personen in einem emotionalen und nicht selten auch wirtschaftlichen Ausnahmezustand. Denn eine Trennung oder eine Scheidung sind schwere und kräftezerrende Prozesse. Hinzukommt, dass gleichzeitig zahlreiche juristische Fragen und Problemstellungen gelöst werden müssen. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig beraten und unterstützen zu lassen. Wir stehen Ihnen zur Seite indem wir – abhängig von der Situation und Ihren Wünschen – versuchen, einvernehmliche Regelungen herbeizuführen oder aber Ihre Ansprüche in einem oftmals nötigen streitigen Gerichtsverfahren durchzusetzen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach der für Sie günstigsten Lösung und unterstützen Sie kompetent und engagiert in dieser Lebenssituation.
Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:
Trennung, Scheidung
Kindesunterhalt
Umgangsrecht
Vermögensauseinandersetzung
Eheverträge
Ehegattenunterhalt
Sorgerecht
Zugewinnausgleich
Hausrat, Ehewohnung
Elternunterhalt
Eintrag vom 23.09.2018
Erbrecht
In Deutschland werden jedes Jahr viele Millionen Euro vererbt. Dabei wird oftmals vergessen, dass richtiges Vererben und Erben eine komplexe Angelegenheit ist. Daher gelangen oft Personen oder gar der Staat zur Erbfolge, obwohl dies gerade nicht der Wille des Erblassers war. Mit einer professionellen und gezielten Regelung der Erbfolge erreichen Sie, dass Ihr Erbe auch tatsächlich bei den Menschen ankommt, die es nach Ihrem Willen bekommen sollen. Selbst wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, sollte geplant werden, was nach dem eigenen Versterben geregelt werden soll. In allen Fällen trägt eine klare erbrechtliche Regelung dazu bei, künftige teure Erbstreitigkeiten zu vermeiden und so den Familienfrieden zu wahren. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Erbrechts und beraten Sie bei den vielfältigen Fragestellungen vor und nach einem Erbfall. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, gemeinsam mit Ihnen, zufriedenstellende und sachgerechte Lösungen im Bereich der Vermögensnachfolge zu erarbeiten.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch im – leider oft vernachlässigten – Bereich der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch wenn man das Thema gerne bei Seite schieben möchte, so ist doch niemand vor Schicksalsschlägen wie Unfall oder Krankheit gefeit. Dabei ist unser Leben und unsere Würde das Wichtigste was wir auf dieser Welt haben. Umso wichtiger ist es, für einen solchen Fall Vorsorge zu treffen, zumal ein späteres Nachholen nicht mehr möglich ist. Gerne beraten und unterstützen wir Sie daher bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Wir beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:
Gestaltung und Prüfung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen (Erbverträge, Berliner Testament, Ehegattentestament, Einzeltestament)
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
Testamentsvollstreckungen
Anfertigung von Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen
Eintrag vom 23.09.2018
Verkehrsrecht / Ordnungswidrigkeiten
Ein Unfall – es hat gekracht! Mir wurde die Vorfahrt genommen! Was muss ich tun? Muss durch die Polizei der Unfall aufgenommen werden? Benötige ich einen Sachverständigen? Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Durch jahrelange Erfahrung im Verkehrsrecht helfen wir Ihnen in allen Belangen im Verkehrsrecht. Gerade bei Verkehrsunfällen sind Versicherungen bemüht so wenig wie möglich zu bezahlen. Durch unsere gleichzeitige Erfahrung im Versicherungsrecht wissen wir hier gezielt vorzugehen. Ein Schwerpunkt unseres verkehrsrechtlichen Referats stellen auch Ansprüche aus Kaufverträgen oder fehlerhaften Reparaturen dar, wenn sich Mängel am Fahrzeug herausstellen.
Durch die Doppelkompetenz von Strafrecht und Verkehrsrecht können wir auch eine effektive Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bieten. Durch ein geschicktes Handeln lassen sich oft Fahrverbote oder auch Punkte vermeiden.
Sollte eine MPU angeordnet worden sein, so kämpfen wir dafür, dass Sie diese im besten Fall nicht antreten müssen. Sollte eine MPU nicht zu vermeiden sein, so bereiten wir Sie effektiv darauf vor, damit Sie schnellstmöglich wieder an Ihre Fahrerlaubnis kommen.
Nutzen Sie unser Angebot und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne auch in folgenden Bereichen:
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Bußgeldbescheid
Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrverbot
Führerschein
Geltendmachung von Sach- und Personenschäden
Geschwindigkeitsverstößen
MPU, medizinisch-psychologische Untersuchung
Mietwagenkosten
Nutzungsausfall
Quotenhaftung
Schmerzensgeld
Unfallregulierung
Verdienstausfall
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eintrag vom 23.09.2018
Strafrecht
Rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen etwas vorgeworfen wird und Sie ein rechtliches „Problem“ haben.
Wir vertreten Sie sowohl in den Bereichen des Erwachsenenstrafrechts als auch des Jugendstrafrechts. Dabei nehmen wir auch Pflichtverteidigungen an. Auch in der Opfervertretung sind wir Aktiv. Ein Strafverfahren stellt oft eine sehr belastende Situation für den Beschuldigten, als auch für die Angehörigen dar.
In der Vertretung legen wir äußersten Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten, was sich nicht nur in kurzen Kommunikationswegen zeigt, sondern gerade auch in einer völligen Transparenz.
Ein Rat bereits an dieser Stelle. Bevor Sie sich als Beschuldigter äußern sollte dringend ein Blick in die Ermittlungsakte erfolgen. Bis dahin gilt der eiserne Grundsatz: Schweigen! Erst wenn klar ist, was die Staatsanwaltschaft genau in Ihren Akten hat, sollte das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Nicht selten erlebt man es, dass in den Akten Dinge zu finden sind, mit welchen man nicht gerechnet hat. Gerade dann kann es fatal sein, wenn zuvor schon eine Einlassung erfolgt ist, die schwer wieder zu korrigieren ist.
Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:
Erwachsenenstrafrecht
Jugendstrafrecht
Nebenklage
Opfervertretung
Strafanzeige
Ermittlungsverfahren
Untersuchungshaft
Haftbeschwerden
Haftprüfung
Hausdurchsuchung
Strafbefehl
Betäubungsmittelproblematik (BtMG)
Bewährung
Gnadenverfahren
Eintrag vom 23.09.2018
Versicherungsrecht
Zögern Sie nicht, uns bei Eintritt eines Versicherungsfalls unverzüglich zu kontaktieren. Es könnte Ihnen sonst aufgrund verspäteter Anzeige ein Leistungsausschluss oder eine Leistungskürzung drohen.
Wir stehen Ihnen aber auch gerne bereits vor Abschluss eines Versicherungsvertrages beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Durch die jahrelange Erfahrung in der Vertretung von diversen Versicherungskonzernen konnte ein großer Erfahrungsschatz aufgebaut werden, welchen wir in unserer täglichen Arbeit nutzen. Wir vertreten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in den Bereichen der Personen- sowie Sachversicherungen.
Unser Fokus liegt dabei insbesondere in der Vertretung von Versicherungen. Gerne helfen wir jedoch auch Privatpersonen und Unternehmen in der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Durch die Erfahrung welche wir auf Seiten der Versicherungen gesammelt haben, können wir oftmals schnelle Ergebnisse erzielen. Häufig mussten wir erleben, dass Versicherungsnehmer nur deshalb nicht zu ihrem Recht kamen, da die Forderungen falsch geltend gemacht wurden. Gerade bei begründeten Ansprüchen kann dies zu tragischen Folgen führen.
Wir beraten Sie kompetent in sämtlichen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten:
Ansprüche geltend machen und durchsetzen bei:
Gebäude-, Feuer-, Hagel-, Hausratversicherungen, etc. (Sachversicherungen)
Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherungen und Riester-Rente
Unfall- und Krankenversicherung
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung (Unfall, Diebstahl, Sturm- und Hagelschäden)
Rechtschutzversicherung
Transport- und Speditionsversicherung
Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung
Private und berufliche Haftpflicht, Haftpflicht der freien Berufe
Auslegung und Prüfung von Versicherungsbedingungen
Beratung bei Antragstellung, Rücktritt, Widerruf, Kündigung
Versicherungsmaklerrecht
Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche:
bei einer Falschberatung
aus Vermittlungsgebührenvereinbarung
bei einer Leistungskürzung oder Leistungsverweigerung aufgrund einer behaupteten Obliegenheitsverletzung